Im Steuerstrafrecht ist eine Verknüpfung der anwaltlichen und steuerberatenden Tätigkeit von Bedeutung, denn über die Anforderungen an allgemeine strafrechtliche Kenntnisse hinaus ist ein steuerrechtliches Detailwissen erforderlich. Ferner besteht seitens des Steuerpflichtigen eine steuerliche Mitwirkungspflicht, was dem allgemeinen Strafrecht völlig fremd ist. Aus diesem Grunde ist jede Handlung im Rahmen eines bevorstehenden oder anhängigen Steuerstrafverfahrens wohl zu überdenken.

Bereits im Vorwege eines Steuerstrafverfahrens sind diverse Probleme im Zusammenhang mit sogenannten strafbefreienden Selbstanzeigen zu beurteilen. Nicht nur die Abfassung von Selbstanzeigen ist Gegenstand unserer Tätigkeit, sondern insbesondere die vorgelagerte Beurteilung, ob die Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung entfaltet und welche finanziellen Auswirkungen das Verfahren und die Selbstanzeige haben, insbesondere welche Steuerforderungen entstehen.

 

Wir beraten und betreuen Sie umfassend im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens.