Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung anhand der von Ihnen übergebenen Belege unter Beachtung der geltenden handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften.

Die Buchhaltung einschließlich der Umsatzsteuervoranmeldungen und der zusammenfassenden Meldung wird zeitnah und fristgerecht erstellt.

Sofern Sie ihre Buchführung selbst erledigen, stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner auch für Einzelfragen zur Verfügung.

Bei Bedarf erstellen wir monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen, aus denen die Geschäftsentwicklung, auch im Vergleich zum Vorjahr, sofort abgelesen werden kann.

Wir rechnen Ihre Löhne nach den neuesten Rechtsvorschriften ab, erstellen Nachweise für Versicherungen und Berufsgenossenschaften, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen und nehmen die An- und Abmeldung Ihrer Arbeitnehmer vor.

Für unsere Mandanten bearbeiten wir die Finanz- und Lohnbuchhaltung mit den Software-Lösungen der DATEV. Diese Programme werden regelmäßig durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin geprüft. Darüber hinaus wird eine laufende Anpassung an die ständigen Änderungen der gesetzlichen Regelungen gewährleistet.